Wassertropfen

Ein kleiner Tropfen mit großer Wirkung

Wie der Impuls eines Tropfens, der auf einer Wasseroberfläche Bewegung und Dynamik erzeugt, gibt auch das homöopathische Arzneimittel dem Organismus durch Resonanz einen Impuls, die Selbstheilungskräfte zu aktivieren und damit Heilung zu ermöglichen.


 

„Das Schwierige ist nicht, einfach so Geld zu verdienen. Das Schwierige ist, es mit etwas zu verdienen, was es wert ist, dass man ihm sein Leben widmet.“ Carlos R. Zafon

 

Die Vergütung für eine Behandlung nach den Regeln der klassischen Homöopathie wird in meiner Praxis nach Zeitaufwand berechnet:

Für einen 60-minütigen Zeitaufwand berechne ich 90,00 €
Für die LVKH-Ziffern: 1.0, 2.0, 2.1, 2.2, 4.0, 4.1, 5.0 und 19,5
(vergleichsweise für die GebüH-Ziffern: 1,2,3,4,5 und 19,5)

Für ein Erstanamnesegespräch ergibt sich erfahrungsgemäß ein Zeitaufwand von 1-2 Stunden, dazu kommt der Zeitaufwand für die anschließenden Fallanalysearbeiten, wie Symptomengewichtung, Repertorisation und Materia-Medica-Abgleich von ca. 60 min, je nach Vorgeschichte und Schwere des Falles auch länger.  Für Folgeanamnesen liegt der Zeitaufwand erfahrungsgemäß zwischen 60 und 90 min, für Akutanamnesen zwischen 30 und 60 min.

Verlaufskontrollgespräche, Beratungen und Untersuchungen werden ebenfalls nach Zeitaufwand berechnet. Kurze Rückmeldungen per Telefon oder E-Mail zur Information über den Behandlungsverlauf, ohne Beratung und Mittelverordnung, sind immer erwünscht und deshalb kostenfrei!

Für ausführliche Information sende ich Ihnen gerne mein Honorarverzeichnis zu.


Informationen zu Gebühren

Die Vergütungen für Behandlungen nach den Regeln der klassischen Homöopathie orientieren sich an den Referenzwerten zu Leistung und Vergütung des „Leistungsverzeichnis klassische Homöopathie LVKH 2011“ http://www.vkhd.de/patientenbereich-mobil/307-homoeopathie-leistungen-kosten-und-erstattung  und teilweise an den Vergütungssätzen im unverbindlichen „Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker GebüH 1985, Auflage 2002.“

Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker wurde 1985 herausgegeben. Die Neuauflage wurde im Zuge der Euro-Umstellung zum 01.01.2002 erstellt. Für die GebüH-Ziffer 2: „Durchführung eines vollständigen Krankenexamens mit Repertorisation nach den Regeln der klassischen Homöopathie“ ist eine Gebührenspanne von € 15,40 - € 41,00 niedergelegt.

Zum 1.1.2002, in der Neuauflage zur Euro-Umstellung, wurde folgender Hinweis hinzugefügt: „Die angegebenen Beträge stellen statistische Durchschnittswerte für einen 30-minütigen Zeitaufwand dar.“

Informationen zur Erstattung

Die Behandlung in meiner Praxis ist ganz auf die nach bestem Wissen und Gewissen sinnvoll und notwendig erscheinenden Maßnahmen ausgerichtet. Die Abrechnung entspricht den erbrachten Leistungen.

Die Kostenübernahme homöopathischer Behandlungen durch private Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen und Beihilfen gestaltet sich je nach Kasse und individuell bestehendem Vertrag sehr unterschiedlich. Es ist zu empfehlen, sich vor Beginn der Behandlung gezielt nach den Erstattungsmodalitäten des einzelnen Kostenträgers (Solidargemeinschaft Gesetzliche Krankenversicherung, Private Krankenversicherung, Zusatzversicherung, Beihilfestelle) zu erkundigen, da sich die Kostenübernahme homöopathischer Behandlungen durch die Kostenträger sehr unterschiedlich gestaltet, was teilweise im Ermessen der einzelnen Leistungsträger liegt, aber auch individuell vertragsabhängig ist.

Staatliche Beihilfen erstatten i.d.R. einen Teil der Behandlungskosten.

Private Krankenversicherungen erstatten je nach Umfang des Versicherungsvertrages die vollen Behandlungskosten oder einen entsprechenden Teil davon.

Gesetzliche Krankenkassen übernahmen die Kosten bisher nicht. Seit dem 01.10.2013 übernimmt die IKK Südwest in den Bundesländern Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland als erste deutsche Krankenkasse Homöopathie-Leistungen für gesetzlich Versicherte als sogenannte Satzungsmehrleistung bis zu einem Betrag von 150 bzw. 300 Euro im Jahr, wenn die Behandlung „qualitätsgesichert von einem qualifizierten Leistungserbringer“ durchgeführt wird, was auch alle SHZ-zertifizierten Heilpraktiker einschließt. Seit dem 01.04.2014 werden Leistungen von VKHD-Mitgliedern erstattet.
Die IKK erstattet pro Kalenderjahr und Mitglied 80 % der Rechnungsbeträge bis zu einem Maximalbetrag von 150 Euro. Bei Mitgliedern mit familienversicherten Angehörigen beträgt die Erstattung bis zu 300 Euro pro Kalenderjahr (siehe www.vkhd.de).

Versicherte der übrigen gesetzlichen Krankenkassen müssen für die Kosten selbst aufkommen. Einige Krankenversicherungen bieten Zusatzversicherungen an.

Grundsätzlich ist bei länger andauernder klassisch-homöopathischer Behandlung immer der Abschluss einer Zusatzversicherung zu überlegen, insbesondere für Familien.

Telefon 069.727729
karinhp@endersffm.com

 

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